hartz4 überprüfung durch amt
vom 12.7.2022
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
sehr geehrte damen und herren , folgender sachverhalt. ich bin eigentümerrer von ein paar immobilien. vor 6 jahren lernte ich meine freundin kennen und wir bekamen ein kind,leben aber nicht zusammen sondern ich übernachte oft bei ihr. da ihr mietshaus damals verschimmelt war zog sie es vor in meine stadt zu ziehen. ich vermietete ihr und ihren 3 kindern ein haus ,was vom jobcenter bezahlt wird. ich zahle unterhalt für ,meine tochter die wir zusammen haben. frage 1. darf ich mich nachts oder am wochenende bei ihr aufhalten da mein kind da ja auch wohnt?