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Miete wird zu wenig gezahlt!

23. Juni 2008 17:27 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Lieber Herr Rechtsanwalt, liebe Frau Rechtsanwältin,

ich soll hier mal für eine gute Freundin etwas fragen und zwar:
Sie wohnt ja mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern, 2 Jahre und 5 Monate alt in einer 3 Raum Wohnung und die Miete kostet 400 Euro, also 396 Euro genau.
Mietzuschuss bekommen sie aber nur 373 Euro.
Sie Familie lebt von Hartz4, ich habe gehört, das das Amt die volle Miete übernehmen muss, stimmt das?
Es hat folgenden Hintergrund zu Grunde und zwar:
Sie haben im Jahre 2006 ihre Tochter bekommen und haben da in einer 2 Raum Wohnung gelebt und 2007 wollten sie umziehen in diese jetzige 3 Raum Wohnung.
Leider wurde es denen nicht erlaubt, da die der Meinung waren, das eine 59 qm Wohnung für 3 Personen ausreichend wäre.
Leider war das aber auf Dauer zu enge, denn die kleine fing auch an zu laufen also haben sie sich dennoch eine neue Wohnung gesucht, von knapp 65 qm.
Da sie ja ohne ZUstimmung umgezogen sind, ist es ja so, das ihnen dann nicht dieganze Miete gezahlt wird, sondern nur der Betrag, das die alte WHG gekostet hat.
Nun ist es aber so, das ich gehört habe, das mit Geburt der 4. Person der Bedarf gedeckt wäre, so das sie nun aber die volle Miete bezahlen müssten.
Muss dazu noch sagen, das die alte Wohnung auch 400 Euro gekostet hat, aber nur wegen einem verglasten Balkon, was ja das Amt nicht übernimmt, nur das dort verglaster Balkon drinnen war, das musste man ja so hinnehmen, also hatten sie damals schon immer etwas zuzahlen müssen, damit sie auf knapp 400 Euro kommen.
Diese Wohnung hat nun aber keinen verglasten Balkon aber auf Grund des Umzugs, was ich Ihnen schrieb, eben nicht die volle Miete bezahlt wird.
Aber laut Rostocker Mietspiegel den 4en eine 4 Raum Wohnung bis 90 qm und 396 Euro kalt Miete zustehen würde, aber sie ja nur knapp 400 Euro warm Miete bezahlen und nur 65 qm haben.
Meine Freundin hat auch schon einen Überprüfungsantrag auf Grund der Berechnung gestelltund hingeschickt und gefaxt, bis heute ist noch keine Antwort gekommen, ich denke, sie werden sich damit nicht abfinden, die vom Amt.
Haben sie einen Tipp, wie sie sich verhalten soll und könnte oder wie Ihre Chancen und rechte stehen, das Geld, was sie monatlich selber aufbringen müssen, fehlt ihnen also am Ende immer.

Freue mich über schnelle Antwort wenns ginge, Gruß

24. Juni 2008 | 10:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und des Einsatzes wie folgt:

Richtig ist, dass das Amt die angemessenen Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernehmen muss. Dies folgt aus § 22 Abs. 1 SGB II . Aus Satz 2 dieses Paragraphen ergibt sich, dass bei einem nicht erforderlichen Umzug nur die bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht werden.
Ich denke wie sie, dass an sich eine höhere Aufwendungserstattung in Frage kommt. Dies ergibt sich in der Tat auch aus der Anlage zu den Arbeitshinweisen für die Mitarbeiter des Sozialamtes der Hansestadt Rostock sowie des Hanse- Jobcenters zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung. Danach stünde einem 4 Personen Haushalt mehr als 373 EUR zu.
Eine weitere Einschätzung kann aus meiner Sicht erst nach Einsicht in die Bescheide erfolgen. Beachten Sie, dass Ihre Freundin u.U. Beratungshilfe und ggfs. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen darf, so dass Kosten bei einer weiteren anwaltlichen Beratung, bis auf eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 10 EUR, nicht entstehen.
Auch bei der Beantragung von Beratungshilfe wird ein Anwalt in der Regel Hilfestellung geben.

Gern können Sie mich zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen

Mirko Ziegler
Rechtsanwalt

Drewelow & Ziegler
-Rechtsanwälte-

Tel. 0381/25296960


Rechtsanwalt Mirko Ziegler

Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2008 | 14:36

Ok, werde es ihr weitergeben und eventuell auch Ihre Daten.
Ich muss dazu noch sagen, das sie bis oktober 2008 rechtschutzversichert sind, also denke ich, wird sich da kein problem stellen.

sie würden also, wenn ich die daten von Ihnen meiner Freundin weiter leite sich ihrer annehmen und den Fall übernehmen?

Das wäre echt toll, denn alleine denke ich wird das Amt nicht reagieren.
Leider hätte sie schon seit Februar das machen können, denn Ende Januar ist ihr Sohn geboren, aber sie wusste nicht Ihre Rechte und ich hatet mich in diversen Foren erkundigt, wollte aber erstmal einen Anwalt dazu befragen.

Bedanke mich erstmal recht herzlich bei Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Sie hören von meiner Freundin!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Juni 2008 | 20:12

Sehr geehrter Fragedteller,

selbstverständlich werde ich mich des Problems annehmen, wenn dies durch Ihre Freundin gewünscht ist.
Übrigens unterhält unsere Kanzlei ganz in Ihrer Nähe eine Zweigstelle. Die angegebene Telefonnummer gilt auch für eine Terminvereinbarung dort.

Ich denke im Übrigen könnte auch aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt anwaltliche Beratung hilfreich sein.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Mirko Ziegler
Rechtsanwalt

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