von Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit Februar in Elternzeit,lebe allein mit meiner Tochter (Vater noch Student), beziehe Elterngeld (ca. 700 €, sonstiges Einkommen nur noch Kindergeld 184€) und habe seit Mai diesen Jahres Wohngeld bekommen in der Hoffnung, dass wir mit dem Kinderzuschlag aufstockendes ALG2 umgehen können. ... Der Ablehnungsbescheid kam im August.Im letzten Schreiben von der Familienkasse, dann auch zum allerersten Mal der Hinweis an mich, dass möglicherweise Anspruch auf ALG2 besteht. Das Jobcenter hat mir daraufhin rückwirkende Zahlungen ,aufstockendes ALG2, ab Monat Mai gewährt, hat das Wohngeld als Einkommen mit angerechnet (soweit auch für mich noch plausibel) und zieht mir jetzt im Nachhinein nochmal das gesamte, seit Mai gezahlte Wohngeld (452 €), als Erstattung von dem Hartz 4 ab und zahlt es es an die Wohngeldbehörde.