Zinsanspruch bei Rückerstattung nach §§ 423, 240a SGB V
vom 15.3.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Jahr 2019 meine Mutter gepflegt und war lediglich zu einem Mindestlohn im Unternehmen meines Vaters eingestellt, um mich freiwillig krankenversichern zu können. ... Nachdem mir die Änderung der §§ 423 und 240a Abs. 4a SGB V bekannt wurde habe ich Widerspruch eingereicht. ... Unter dem 05.03.2025 hat mir die KK mitgeteilt meinem Widerspruch abzuhelfen.