meine Mutter, 81, ist ein Pflegefall. Sie hat Pflegegrad 3.
Ich, 55, bin für ihre Pflege zurück in mein Elternhaus gezogen und betreue sie gemeinsam mit einem Pflegedienst der morgens für die Körperpflege kommt, an sieben Tagen in der Woche in ständiger Bereitschaft rund um die Uhr.
Als Aufwandsentschädigung erhalte ich von meiner Mutter das Pflegegeld (ca. 500 Euro) die Krankenkasse meiner Mutter zahlt Rentenbeiträge für mich. Die Pflegekasse überweist hierbei das Geld an sie, und sie überweist es mir dann weiter. Eine direkte Auszahlung an pflegende Personen ist nicht möglich.
Im Januar habe ich Bürgergeld beantragt, dem Antrag wurde stattgegeben, ich erhalte jedoch nur 32,- Euro BG, weil das Jobcenter das Pflegegeld komplett gegenrechnet.
Ich habe im Netz widersprüchliche Aussagen gefunden und wüsste gerne die rechtliche Situation geklärt.
hier gilt die Bürgergeldverordnung, die Regelungen zu nicht anrechenbaren Einkommen enthält.
Für Sie relevant ist
Zitat:
§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
……….
4. nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung,
Da das Pflegegeld für Sie auch steuerfrei ist, darf es nicht angerechnet werden.
Sie sollten also gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.