Meine Situation ist die Folgende: Ich bin annähernd 48 Jahre alt, arbeite in einer Werkstatt für behinderte Menschen, beziehe eine geringe monatliche Erwerbsminderungsrente sowie einen geringen Werkstatt-Lohn sowie etwas Wohngeld - mein Einkommen ist dennoch sehr gering. ... Ich nutze zur Zeit dieses Vermögen, um mein Einkommen ca. 250 bis 300 Euro pro Monat etwas aufzustocken, einen Teil habe ich auch für mehrere Jahre angelegt, so dass ich auch kleine Zinseinkünfte habe, die mein Wohngeld etwas verringern, aber nicht völlig aufheben. ... Kann das Sozialamt mich dann, ähnlich wie die 83jährige Frau, von der ergänzenden Grundsicherung im Alter ausschießen, da ich durch den Verbrauch meines Vermögens meine Bedürftigkeit "vorsätzlich bzw. fahrlässig herbeigeführt" habe?