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13 Ergebnisse für vermögen einkommen sozialamt wohngeld

Filter Sozialrecht
Wohngeld: Einnahmen aus Grundstücksverkauf als "Einkünfte" anrechenbar?
vom 18.4.2021 für 51 €
Wird der Betrag aus dem Verkauf hinterher weiterhin als "Vermögen" betrachtet oder betrachtet das Wohngeldamt den Betrag aus dem Verkauf als "Einkünfte" und würde dann kein Wohngeld mehr zahlen? ... Gilt dies auch bei Wohngeld? 2b) Was passiert, wenn der Wert des Grundstücks nach der Schenkung steigt und mein Vermögen dann über 60000 Euro liegt.
Zahlungen vom Sozialamt bei Nießbrauch
vom 9.9.2017 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Nachdem ihr Vermögen aufgebraucht ist, zahlt das Sozialamt einen Teil der Heimkosten, außerdem erhält sie Wohngeld. ... Nun zu unseren Fragen: - Kann uns das Sozialamt zwingen, die Wohnung zu verkaufen (bei Nießbrauchrecht gehört die Wohnung wohl immer noch zum Vermögen meiner Mutter) - Werden wir bei einem späteren Verkauf a) alle von Sozialamt und b) alle vom Wohnungsamt gezahlten Beträge zurückzahlen müssen?
Frage zum Thema Grundsicherung im Alter
vom 21.1.2015 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Situation ist die Folgende: Ich bin annähernd 48 Jahre alt, arbeite in einer Werkstatt für behinderte Menschen, beziehe eine geringe monatliche Erwerbsminderungsrente sowie einen geringen Werkstatt-Lohn sowie etwas Wohngeld - mein Einkommen ist dennoch sehr gering. ... Ich nutze zur Zeit dieses Vermögen, um mein Einkommen ca. 250 bis 300 Euro pro Monat etwas aufzustocken, einen Teil habe ich auch für mehrere Jahre angelegt, so dass ich auch kleine Zinseinkünfte habe, die mein Wohngeld etwas verringern, aber nicht völlig aufheben. ... Kann das Sozialamt mich dann, ähnlich wie die 83jährige Frau, von der ergänzenden Grundsicherung im Alter ausschießen, da ich durch den Verbrauch meines Vermögens meine Bedürftigkeit "vorsätzlich bzw. fahrlässig herbeigeführt" habe?
Vorgriff auf Schonvermögen
vom 26.7.2014 51 € Historischer Preis
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Er hat ein Gesamteinkommen (mit Wohngeld) von etwa 430 Euro. Ich selbst habe als Rentner ein besseres Einkommen und kann mir einen Lebensstandard jenseits der Hartz IV Grenzen leisten. Da wir in Wohngemeinschaft in diesem Haus leben, kann ich nicht meinem Sohn und mir einen unterschiedlichen Lebensunterhalt entsprechend dem jeweiligen Einkommen organisieren.
Lebenslanges Wohnrecht und dann ins Altersheim
vom 16.11.2013 65 € Historischer Preis
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Sonstiges Vermögen ist praktisch bis auf ein Sparkonto von ca. € 2000 nicht vorhanden. ... —Wohngeld vom Sozialamt, den Rest würde auch das Sozialamt übernehmen bzw. versuchen sich soviel wie möglich von mir zurückzuholen. ... Muss der Käufer dann Miete ans Sozialamt zahlen?
Grundsicherung im Alter und Unterhaltspflicht von Kindern
vom 5.9.2012 75 € Historischer Preis
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Meine Mutter (68 Jahre alt, verwitwet, kein Vermögen) bekommt insgesamt rund 800 Rente. ... Frage 3: Welche Kosten – bspw. die Ratenzahlung für das Wohnungsdarlehen – lassen sich ggf. auf das relevante Einkommen anrechnen? Frage 4: Hat meine Mutter aufgrund meines Einkommens noch Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Grundsicherung?
Grundsicherung/Vermögensanrechnung für Unterhalt von Angehörigen
vom 27.5.2011 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, habe folgende Fragen: Meine Mutter bezieht zzt. zu ihrer kleinen Rente Wohngeld von der Kommune. ... Daher meine Fragen: -Ab welchem Einkommen (Gehaltsgrenze) bin ich als Sohn unterhaltspflichtig? -In wie weit wird auf ein evtl. vorhandenes Vermögen von mir (z.
Mutter mit Wohnrecht ins Altenheim - Kostenübernahme
vom 19.4.2009 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
.- € in bar (ohne weiteres Wissen des Sozialamtes/Finanzamtes). ... Putzen, Essengehen, Kleidungsgeschenke, Pflegegeld) Mein Mann und ich leben in NRW und haben ein gutes Einkommen und Vermögen. ... Auch wenn meine Mutter noch Wohngeld vom Sozialamt beantragt und erhalten sollte, der Gerechtigkeit halber auch unter der Berücksichtigung auf den Verzicht des Wohnrechts.
Rückforderung ergänzende Blindehilfe durch Sozialamt Baden-Württemberg
vom 1.3.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mitte 2008 stellte ich beim Sozialamt desselben Hauses (aber bei einer anderen Stelle) einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege. Dieser wurde dann abgelehtn, weil das Vermögen höher als 2.600 € war. ... Das Amt berechnet das Vermögen übrigens so: Kontostand zum Monatsletzten minus Rentenzahlung minus Blindenhilfe minus Wohngeld.
Behördenwahnsinn als EU Rentnerin mit Halbwaisenkind
vom 12.7.2008 40 € Historischer Preis
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Grund des Ganges auf Sozialamt Juli 08: UVG Euro 130.- ausgeschöpft, Sohn 8 Halbwaise, Alleinerziehend, 40 Jahre, lebe seit Juli 08 circa € 160.- monatl. unter Existenzminimum mit Kind in alleiniger Whg., Partner nicht vorhanden, Vermögen: Unterhalb ALG II, Grundsicherung, etc. Sozialamt schriftlich: "Leistungen gem. ... Dauer), der Aussage des Sozialamtes und des RV- Trägers (Unglaublich für mich) tatsächlich erst ALG II beantragen?
Pflege der Mutter - Sohn wird vom Sozialamt belangt
vom 16.11.2007 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mir ist bekannt dass ich als Sohn vom Sozialamt für Kosten, die nicht durch das Einkommen (Rente) oder/und Vermögen meiner Mutter und die Pflegeversicherung abgedeckt sind in Anspruch genommen werden kann. Mir ist auch bekannt, dass bei Berechnung meiner „Leistungs-/Zahlungsfähigkeit“ mein laufendes Einkommen und mein Vermögen zugrunde gelegt wird. ... Bedeutet dies, dass vom Vermögen von A nur 20.000 EURO herangezogen werden können, vom Vermögen von B aber 220.000 EURO !?