Sozialregress - Rückforderung (Taschengeld Oma an Enkel) für Pflegeheimkosten o.Ä.
vom 17.6.2025
für 33 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Die Frage ist nun die Folgende: Wenn die Großmutter nicht mehr alleine wohnen kann, sprich in ein Heim zieht, kann das Sozialamt bzw. der Staat dann von dem Enkel das Geld zurückfordern, um etwaige Lücken in der Heimfinanzierung zu schließen oder geht dies nicht bei Taschengeldzahlungen.