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Testamentsvollstreckerin - Umgang problematischer Onkel Sozialhilfe Erbe

14. Oktober 2024 17:30 |
Preis: 70,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


12:55

Zusammenfassung

Es geht um eine ordnungsgemäße Testamentsvollstreckung und das Sozialrecht.

Guten Tag, ich bin Teil einer Erbgemeinschaft und gleichzeitig Testamentsvollstreckerin. Meinem Onkel muss ich seinen Erbanteil auszahlen, aber er verweigert bisher mir seine Kontodaten mitzuteilen, weil er Konsequenzen durch das Sozialamt befürchtet. Ich habe 3 Fragen:
1. Wie kann ich verfahren, um korrekt zu handeln und gleichzeitig im besten Interesse meines Onkels? Tod seines Elternteils liegt nun 1 Jahr zurück, er hat es bisher nicht gemeldet, ich habe es aber dem Finanzamt fristgerecht gemeldet.
2. Was für Konsequenzen hat mein Onkel zu erwarten, wenn er nun seinen Erbanteil erhält? Meines Wissens lebt er seit Jahrzehnten von Sozialhilfe und ist arbeitsunfähig. Ob seine Wohnung an die Sozialhilfe gebunden ist, konnte er mir nicht mitteilen.
3. Erschwerend kommt hinzu, dass mich der Partner (keine eingetragene Lebensgemeinschaft) unter Druck setzt und bedroht, weil sie sich einbilden, ich würde ihnen aus reiner persönlicher Böswilligkeit das Geld nicht am Staat vorbei zukommen lassen und vorenthalten. Können Sie den Faktor meines eigenen Schutzes mit einbeziehen? Eine Hinterlegung beim Amtsgericht könnte sie erzürnen.
Besten Dank für Ihre Unterstützung!

14. Oktober 2024 | 18:06

Antwort

von


(1390)
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41812 Erkelenz
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Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
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Gerne zu Ihren Fragen, deren Beantwortung ich voranstellen möchte, dass Sie sich auf keinen Fall von "Bedrohungen" und erzürnten "Partner" davon abhalten lassen, Ihre gesetzlichen Pflichten als Testamentsvollstreckerin schon im eigenen Interesse vollumfänglich zu erfüllen. Darüber hinaus muss anwaltlich vorsorglich darauf hinweisen, dass im Worstcase auch die Teilnahmen am sog. Sozialbetrug strafbewehrt ist.

Zur Sache:

1. Vorgehensweise zur Auszahlung des Erbanteils:
Als Testamentsvollstreckerin sind Sie verpflichtet, den Erbanteil korrekt auszuzahlen. Wenn Ihr Onkel seine Kontodaten nicht mitteilt, können und sollten Sie den Betrag beim Amtsgericht auch entgegen "Erzürnung" durch wen auch immer hinterlegen. Dies gilt als Erfüllung Ihrer Pflicht und schützt Sie vor möglichen Ansprüchen. Informieren Sie Ihren Onkel schriftlich über diesen Schritt und bieten Sie ihm an, die Kontodaten nachzureichen, um die Auszahlung direkt vorzunehmen.

2. Konsequenzen für Ihren Onkel:

Wenn Ihr Onkel Sozialhilfe bezieht, muss er den Erbanteil dem Sozialamt melden. Der Erbanteil könnte als Einkommen oder Vermögen angerechnet werden, was zu einer Kürzung oder Einstellung der Leistungen führen kann. Es ist wichtig, dass er sich rechtzeitig mit dem Sozialamt in Verbindung setzt, um mögliche Rückforderungen oder Sanktionen zu vermeiden.

3. Eigener Schutz und Umgang mit Bedrohungen:

Sollten Sie bedroht werden, sollten Sie das ernst nehmen. Dokumentieren Sie alle Vorfälle und ziehen Sie in Betracht, die Kriminalpolizei zu informieren. Eine Hinterlegung beim Amtsgericht ist eine rechtlich korrekte und sichere Maßnahme und schützt Sie vor unberechtigten Forderungen UND Haftung. Kommunizieren Sie klar und sachlich per Einwurfeinschreiben mit Ihrem Onkel (u. ggf. Partner), um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn nötig, ziehen Sie rechtlichen Beistand in Betracht, um Ihre Position zu stärken und sich zu schützen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Rückfrage vom Fragesteller 15. Oktober 2024 | 12:15

Danke für Ihre Antwort und Unterstützung.
Da mein Onkel etwas eingeschränkt ist, möchte ich ihn gerne auf die Folgen seines Erbes hinweisen und vorbereiten. Können Sie mir ergänzend zum zweiten Punkt sagen, was ein Sozialhilfeempfänger bei einem Erbe von ≈200.000€ (innerhalb des Freibetrags als Kind <400.000€) zu erwarten hat? Danke im Voraus!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Oktober 2024 | 12:55

Gerne zu Ihren Nachfragen:

Wenn Ihr Onkel als "Sozialhilfeempfänger" ein Erbe von etwa 200.000 Euro erhält, hat dies in der Regel folgende Konsequenzen:

1. Anrechnung auf Sozialhilfe: Das Erbe wird als Vermögen betrachtet und kann dazu führen, dass die Sozialhilfeleistungen eingestellt werden, bis das Vermögen unter die Freibeträge fällt. Sozialhilfe ist eine bedarfsorientierte Leistung, und vorhandenes Vermögen muss grundsätzlich zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.

2. Freibeträge: Die Freibeträge, die Sie erwähnen, beziehen sich auf die Erbschaftssteuer. Diese sind hier nicht relevant, da es um die Anrechnung auf Sozialhilfe geht. Bei der Sozialhilfe gibt es nur geringe Schonvermögen, die nicht angerechnet werden.

3. Meldepflicht: Ihr Onkel ist verpflichtet, das Erbe dem Sozialamt zu melden. Unterlässt er dies, kann es zu Rückforderungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen wegen Sozialbetrugs kommen.

4. Verwendung des Erbes: Ihr Onkel kann das Erbe nutzen, um notwendige Anschaffungen zu tätigen oder Schulden zu begleichen. Diese Ausgaben sollten jedoch gut dokumentiert werden, um bei einer späteren Prüfung durch das Sozialamt nachweisen zu können, dass das Geld sinnvoll verwendet wurde.

Es ist unabweisbar, dass Ihr Onkel sich unverzüglich mit dem Sozialamt in Verbindung setzt, um die Auswirkungen des Erbes zu klären und mögliche Rückforderungen oder gar Sanktionen zu vermeiden.

Ihnen das Beste wünscht,
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt

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