von Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
hallo, meine frau hat einen behinderten sohn (23 jahre, 70%) der an multiple sklerose, schwere verlaufsform) erkrannkt ist. seit anfang diesen jahres erhält er sozialhilfe nach sgb XII 12. buch 3. kapitel, da er laut seiner letzten reha nicht mehr als 3 stunden arbeiten kann und auch das noch sehr fraglich ist. er wohnt (noch) alleine und die miete wird auch vom sozialamt getragen. wir müssen täglich bei ihm nach dem rechten schauen. jetzt hat das sozialamt versucht einen abzweigungsantrag bei der kindergeldkasse zu stellen, der aber sofort abgelehnt wurde, da wir glaubhaft machen konnten das wir das kindergeldbetrag brauchen um den zusätzlichen bedarf, für seine Krankheit zu decken. (auch für alte schuldentilgungen, etc.) jetzt will das sozialamt die sozialhilfe wieder kürzen da er ja von seiner mutter (laut kindergeldkasse) unterhalt in form von sachleistungen bekommt, es soll dann neu berechnet werden um zu schauen ob und wieviel er dann überhaupt noch bekommt. die frage ist was kann man dagegen tun? ... muss er die sachleistungen angeben, bzw. dürfen diese "zuwendungen" überhaupt auf die sozialhilfe angerechnet und dann entspr. gekürzt werden?