Der Berechnung des notwendigen Unterhaltes für mich und meine Angehörigen kann sich nach der Düsseldorfer Tabelle orientieren: - Ich selber (Geldverdiener) : € 1000,- - Ehefrau (Hausfrau, kein Verdienst) : € 1050,-? ... Durch ein/e weitere/s Real-Kreditaufnahme / Hypothekendarlehen (zu Lasten des Hauses) hätte ich wegen der Zins- und Kredittilgung noch weniger Geld für den notwendigen Unterhalt meiner Familie („Notbedarf") Dieses würde dazu führen, dass wir das Haus doch verkaufen müssten, so dass nun eben nicht verlangt werden kann, dass dieser Kredit aufgenommen wird. 3. Beratungswunsch Ich benötige nun eine Einschätzung, ob diese Darstellung so richtig ist, dass wir in Konsequenz die Schenkung nicht zurückzuzahlen haben; bzw. wie belastbar dieses ist (insbesondere wie groß die Gefahr ist, dass letztendlich nun doch in das Eigenheim gepfändet werden kann), also einen Rat in der Sache, ob ich es hier auf einen Gerichtsprozess seitens eines bestellten Betreuern ankommen lassen soll oder ob ich die Unterhaltskosten besser leisten sollte (Risikobewertung) Ergänzung für den Fall, dass mir deutlich geraten wird, den Gerichtsprozess nicht zu führen und die laufenden Unterhaltskosten zu tragen: Ein Großteil der Schenkung, um die es geht, wurde November 2003 getätigt; wie verhalte ich mich diesbezüglich, da diese Schenkung ab November 2013 über 10 Jahre zurück liegt; anders gefragt: Ist es relevant, dass der Anfechtungsanspruch bereits vor Ablauf der 10 Jahre entstanden ist und besteht dieser somit in voller Höhe oder kann –bei Leistung der Unterhaltskosten bis November 2013- dann argumentiert werden, dass ich durch den Unterhalt nun dann ca. 16.000 Euro bezahlt habe (=Schenkung in dieser Höhe zurück gegeben habe) und der Restbetrag durch den Ablauf der 10-Jahres-Frist nun nicht mehr angefochten werden kann (dann erneuter Sozialhilfeantrag)