Arbeitslosengeld Neuberchnung nach 11 monatiger Tätigkeit
vom 23.12.2024
für 58 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Das Arbeitsamt hat keine Neuberchnung des Arbeitslosengeld vorgenommen, weil sie keine 12 Monate nach dem ersten Antrag gearbeitet hat und somit nur das Arbeitslosengeld bewillig, welches wegen der vorherigen Ausbildung nur 600€ Beträgt. Ich denke, dass das nicht sein kann, da meine Tochter in den Letzten 4 Jahren nur einen Monat arbeitslos war.