Übergang aus der Altersteilzeit in Arbeitslosigkeit oder Rente
vom 6.9.2025
für 95 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Bezüglich darauffolgenden Übergang in die Rente ist folgendes vereinbart: "Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass ab dem Folgetag eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung mit Abschlägen bezogen werden kann." Ich verstehe, dass damit keine Pflicht verbunden ist, sofort Rente zu beantragen. ... Jetzt habe ich von Bekannten erfahren, dass ich mich aber auch ab dem 01.11.2026 arbeitslos melden kann und noch nicht zwingend Rente beantragen muss.