Insolvenz - Unterhaltsberechtigt?
vom 21.1.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Andrea Krüger-Fehlau / Milmersdorf
Unser Sohn (3J) ist unterhaltsberechtigt, aber zu meinem Ehemann schrieb die Insolvenzverwalterin in ihrem Gutachten zur Verfahrenseröffnung: "Der Ehegatte der Schuldnerin verfügt über ausreichend eigene Einkünfte im Sinne des § 850c Abs. 6 ZPO, so dass er im Rahmen einer bei der Schuldnerin durchzuführenden Pfändung als unterhaltsberechtigte Person - zumindest teilweise - nicht zu berücksichtigen wäre."