Mit dem örtlichen Bauamt war ich bereits in Kontakt und als nicht priviligierter Landwirt sind Genehmigungen für einen Bau im Außenbereich wohl ziemlich unmöglich zu ergattern. ... B. aufgeführt, dass ich ein Gebäude im Außenbereich errichten darf, dass einen Brutto-Rauminhalt von 20 qm² nicht überschreitet. ... Mit diesem Wissen habe ich noch einmal bei dem Bauamt angerufen, aber dort wurde mir gesagt, dass ALLE Baumaßnahmen im Außenbereich nur von priviligierten Landwirten vorgenommen werden dürfen.