Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Nutzungsänderung und Ausbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in 2 Mietwohnungen

5. Januar 2021 20:44 |
Preis: 66,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


00:58

Zusammenfassung

Es geht um die Änderung zu Wohnzwecken neben der privilegierten land- oder forstwirtschaftlich genutzten Wohnung.

Wir betreiben eine Gärtnerei im Aussenbereich. Neben unserem Verkauf an den Großhandel wurde bis 2016 ein im Betrieb befindliches Blumengeschäft mit Verkaufsgewächshaus betrieben. Seit Aufgabe des Blumengeschäfs stehen diese beiden Gebäude leer. Wir möchten durch eine Nutzungsänderung 2 Mietwohnungen in diesen Gebäuden einbauen. Da die Gebäude sich äußerlich nicht verändern ist dies auch möglich. Nach Rücksprache mit unserem Steuerberater stellt sich jetzt die Frage ob eine Nutzungsänderung auch genehmigt werden kann, wenn die betreffenden Gebäude vor dem Nutzungsänderung steuerlich ins Privatvermögen übertragen wird oder ob sie zwingend im landwirtschaflichen Betrieb gehalten sein müssen um die Genehmigung zu erhalten.

5. Januar 2021 | 21:59

Antwort

von


(1390)
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Gerne zu Ihrer Frage:

Maßgeblich ist § 35 BauGB mit dem Absatz (4)

Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:

1.die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 unter folgenden Voraussetzungen:

a) ...

b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt, und

f) im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nummer 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle

Im Fall der Änderung zu Wohnzwecken dürfen mithin neben der privilegierten land- oder forstwirtschaftlich genutzten Wohnung höchstens drei Wohnungen iSd § 35 Abs. 2 je Hofstelle eingerichtet werden (Nr. 1 lit f). Dies gilt unabhängig davon, ob der Betrieb fortgeführt oder ganz aufgegeben wird. (BeckOK BauGB/Söfker, 50. Ed. 1.2.2020, BauGB § 35 Rn. 130)

Insofern sehe ich - vorbehaltlich aus der Ferne und ohne Aktenkenntnis - keine Bedenken im Sinne Ihrer Anfrage.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Rückfrage vom Fragesteller 6. Januar 2021 | 00:36

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der landwirtschaftliche Betrieb soll nicht aufegeben werden. Es sollen nur die beiden leeren Gebäude vor dem Ausbau herausgemessen und steuerrechtlich ins Privatvermögen entnommen werden. Von daher stellt sich die Frage, ob dann auch eine Nutzungsänderung im Sinne § 35 Abs. 2 genehmigungsfähig ist.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Januar 2021 | 00:58

Gerne zu Ihrer Nachfrage:

Im sog. Erst-recht-Schluss gehe ich von der Genehmigungsfähigkeit aus.

Richten Sie doch einfach eine formlose Voranfrage an die Behörde, dann sind Sie vor unliebsamen Überraschungen - die ich aus der Ferne ohne Ortskenntnis nie ganz ausschließen kann - jedenfalls sicher.

Freundliche Grüße,
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1390)

Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Miet- und Pachtrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER