Grenzbebauung, fehlende Unterlagen Baulast
vom 14.8.2024
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Mein Haus wurde seinerzeit nur mit 2,30 Meter Grenzabstand errichtet. ... Der Nachbar müsste also die notwendigen Abstandsflächen auf seinem Grundstück zur Verfügung gestellt haben, dürfte also meines Wissens nach nur mit 3,70 Meter Abstand bauen. ... Leider ist der Nachbar auch wenig kommunikativ.