Gewährleistungsverlängerung im Baugewerbe
vom 4.6.2021
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Die Baufirma hat hier ca. 50% der Kosten übernommen, da Sie auf eine vollflächige Gewebespachtelung in Ihren schlüsselfertigen Angeboten verzichten und wir, der Subunternehmer, kein Bedenken angemeldet haben. Zudem ist bei dem Gutachten festgestellt wurden das die Hohlstelle in der Fassade wohl darauf zurückführen ist, dass Staub durch das Steine schneiden der Baufirma im Rohbauabschnitt sich auf den Ziegeln abgesetzt hat. ... Nun wurde von unserer Seite der Schaden behoben und die Baufirma fordert nun eine Gewährleistungsverlängerung und hat in der Mail dazu deutlich gemacht, dass diese kein Geld bezahlt bis das geforderte Schreiben vorliegt.