Sägewerks in Gewerbegebit -Familie und Arbeiter wohnen in Haus seit 50 jahre
vom 11.12.2021
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Wohnen im Gewerbegebiet ist in aller Regel also nur zulässig, wenn der Wohnungsinhaber Betriebsleiter ist oder zum Aufsichts- und Bereitschaftspersonal des benachbarten Gewerbebetriebes gehört. „Freies Wohnen" beliebiger Mieter ist in Gewerbegebieten und Industriegebieten unzulässig.