Einschätzung Werkstattrechnung / Vertragsabweichung / Rückforderung
vom 6.8.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Während der ersten Probefahrt schlug der Werkstattinhaber vor, vor dem Klonen einen Versuch zu unternehmen, indem man eine aktuelle Audi-Software auf das Steuergerät aufspielt – dies sei „günstiger" und „vielleicht bereits die Lösung". ... Ist die faktische Zwangslage beim Anruf (Auto bereits zerlegt, keine Alternative außer Hänger) rechtlich relevant im Sinne einer Anfechtung oder Rückforderung?