Unzulässige Rechnungsstellung wegen nicht nachweisbarer leistung
vom 1.10.2025
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
ich bitte um rechtliche Einschätzung zu folgendem Fall: Seit 2023 nutze ich regelmäßig eine Anwaltskanzlei, um Google-Bewertungen löschen zu lassen. Vereinbart wurde ausdrücklich eine Erfolgsvergütung pro gelöschter Bewertung. Der Wortlaut in der Bestätigung lautete: „Die Gebühren betragen 99,00 € netto pro gelöschter Bewertung."