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Nichteinhaltung Dienstleistungsvertrag

7. Juli 2025 09:31 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie mit der Bitte um rechtliche Unterstützung in einer Angelegenheit, die sich aus einem Auftrag mit einem Dortmunder Dienstleistungsunternehmen ergeben hat.

Es handelt sich dabei um ein Einzelunternehmen mit folgender Firmierung:

xxxx

Dem Unternehmen wurde ein Auftrag erteilt, der in der Praxis jedoch nicht wie vereinbart erfüllt wurde. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Es wurden deutlich weniger Angebote geliefert, als ursprünglich vereinbart. (Siehe Rechnung)

Bereits bei der Bestellung eines Musters kam es – nachweislich dokumentiert über WhatsApp-Verläufe – nie zur Lieferung.

Seit einiger Zeit erhalten wir keinerlei Rückmeldung mehr. (Siehe ebenfalls Whatsapp bzw. auch keinerlei E-Mails)

Die unternehmenseigene Website (www.amzconnect.de) ist inzwischen offline.

Auf Trustpilot sind mittlerweile zahlreiche negative Bewertungen zu finden, insbesondere in jüngerer Zeit:
https://de.trustpilot.com/review/amzconnect.de

Der ursprüngliche Auftrag liegt bereits einige Zeit zurück, was auch durch das Datum der Rechnung ersichtlich ist. Infolge der Nichterfüllung haben wir 50 % des Rechnungsbetrags zurückgefordert – bislang jedoch ohne Reaktion.

Im Anhang dieser Nachricht finden Sie Screenshots der bisherigen Kommunikation (u. a. WhatsApp-Verläufe), die die Sachlage dokumentieren.

Ich würde mich freuen, wenn Sie prüfen könnten, inwiefern wir hier juristisch gegen das Unternehmen vorgehen können. Ziel wäre zunächst ein professionelles anwaltliches Schreiben zur Zahlungsaufforderung oder Rückabwicklung des Auftrags. (50% wegen Kulanz)

Für Rückfragen oder die Übersendung weiterer Unterlagen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
xxxx

7. Juli 2025 | 11:47

Antwort

von


(331)
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Basierend auf den Informationen, die Sie bereitgestellt haben, möchte ich Ihnen folgende Schritte vorschlagen:

1. **Schriftliche Aufforderung zur Leistungserbringung oder Rückzahlung**:

Sie sollten das Unternehmen schriftlich per Einwurfeinschreiben und zusätzlich per E-Mail erneut auffordern, die vereinbarte Leistung zu erbringen oder den bereits gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Setzen Sie hierfür eine Frist von 10 Tagen. In Ihrem Schreiben sollten Sie auf die Nichterfüllung des Vertrags hinweisen.

2. **Androhung rechtlicher Schritte**: Falls das Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert, sollten Sie den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadensersatz geltend machen. Dies ist gemäß § 323 Abs. 1, § 346, § 349 BGB möglich, wenn die Leistung nicht erbracht wurde.

3. **Erwägung eines Mahnverfahrens**: Sollte das Unternehmen weiterhin nicht reagieren, könnte ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden, um die Forderung durchzusetzen.

4. **Dokumentation und Beweissicherung**: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, wie die WhatsApp-Verläufe und die Rechnung, sorgfältig auf, da diese als Beweismittel dienen können.

Sollte auch dies nicht fruchten stehe ich Ihnen gern für eine weiterführende anwaltliche Unterstützung zur Verfügung. Hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten Mandatierung, da im hiesigen Portal nur rechtliche Ersteinschätzungen und keine Interessenvertretungen im Außenverhältnis möglich sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mikio Frischhut

Rückfrage vom Fragesteller 19. Juli 2025 | 09:01

Guten Tag,

vielen Dank.

Wir haben so geantwortet (Einschreiben und Mail parallel):

"Sehr geehrter xxxx,

wir fordern Sie hiermit erneut dazu auf, die in Ihrer o.g. Rechnung aufgeführte Leistung zu erbringen oder 50 % des Rechnungsbetrags (also 2.082,50 €) auf unser Konto mit der xxxx zurückzuerstatten, da Sie die
vereinbarte Leistung nicht vollständig erbracht und somit unseren Vertrag nicht erfüllt haben.

Hierzu setze ich Ihnen eine Frist von 10 Tagen.

Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, ist unser Kulanzangebot hinfällig und wir treten vom Vertrag zurück und werden den vollen Rechnungsbetrag von 4.165,-- € über das deutsche Gericht von Ihnen einfordern.

Wir verweisen ausdrücklich auf § 326 und §§ 346 ff. BGB.

Mit freundlichen Grüßen"

Leider ist die Frist vorbei und es kam nicht.

Was würden Sie jetzt tun?

Vielen Dank und Gruß,

xxxx

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Juli 2025 | 06:42

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage beantworte ich Ihnen gern wie folgt:

Nachdem die Gegenseite Ihre Zahlungsfrist fruchtlos hat verstreichen lassen, sollten Sie nun, wie angekündigt, vom Vertrag zurückzutreten und zur vollständigen Rückzahlung auffordern.

Sollte auch dann keine Zahlung erfolgen, würde ich Ihnen anraten eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Erwägung zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

(331)

Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
E-Mail:
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