Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Basierend auf den Informationen, die Sie bereitgestellt haben, möchte ich Ihnen folgende Schritte vorschlagen:
1. **Schriftliche Aufforderung zur Leistungserbringung oder Rückzahlung**:
Sie sollten das Unternehmen schriftlich per Einwurfeinschreiben und zusätzlich per E-Mail erneut auffordern, die vereinbarte Leistung zu erbringen oder den bereits gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Setzen Sie hierfür eine Frist von 10 Tagen. In Ihrem Schreiben sollten Sie auf die Nichterfüllung des Vertrags hinweisen.
2. **Androhung rechtlicher Schritte**: Falls das Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert, sollten Sie den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadensersatz geltend machen. Dies ist gemäß § 323 Abs. 1, § 346, § 349 BGB möglich, wenn die Leistung nicht erbracht wurde.
3. **Erwägung eines Mahnverfahrens**: Sollte das Unternehmen weiterhin nicht reagieren, könnte ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden, um die Forderung durchzusetzen.
4. **Dokumentation und Beweissicherung**: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, wie die WhatsApp-Verläufe und die Rechnung, sorgfältig auf, da diese als Beweismittel dienen können.
Sollte auch dies nicht fruchten stehe ich Ihnen gern für eine weiterführende anwaltliche Unterstützung zur Verfügung. Hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten Mandatierung, da im hiesigen Portal nur rechtliche Ersteinschätzungen und keine Interessenvertretungen im Außenverhältnis möglich sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Mikio Frischhut
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Mikio Frischhut
Guten Tag,
vielen Dank.
Wir haben so geantwortet (Einschreiben und Mail parallel):
"Sehr geehrter xxxx,
wir fordern Sie hiermit erneut dazu auf, die in Ihrer o.g. Rechnung aufgeführte Leistung zu erbringen oder 50 % des Rechnungsbetrags (also 2.082,50 €) auf unser Konto mit der xxxx zurückzuerstatten, da Sie die
vereinbarte Leistung nicht vollständig erbracht und somit unseren Vertrag nicht erfüllt haben.
Hierzu setze ich Ihnen eine Frist von 10 Tagen.
Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, ist unser Kulanzangebot hinfällig und wir treten vom Vertrag zurück und werden den vollen Rechnungsbetrag von 4.165,-- € über das deutsche Gericht von Ihnen einfordern.
Wir verweisen ausdrücklich auf § 326 und §§ 346 ff. BGB.
Mit freundlichen Grüßen"
Leider ist die Frist vorbei und es kam nicht.
Was würden Sie jetzt tun?
Vielen Dank und Gruß,
xxxx
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage beantworte ich Ihnen gern wie folgt:
Nachdem die Gegenseite Ihre Zahlungsfrist fruchtlos hat verstreichen lassen, sollten Sie nun, wie angekündigt, vom Vertrag zurückzutreten und zur vollständigen Rückzahlung auffordern.
Sollte auch dann keine Zahlung erfolgen, würde ich Ihnen anraten eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Erwägung zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen