Blumenlieferung unvollständig & verspätet – Muss ich dennoch zahlen?
vom 10.4.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Zusan Asefi / München
Ich habe den Vertrag nach § 434 BGB (Sachmangel) i.V.m. § 320 BGB (Einrede des nicht erfüllten Vertrages) für nicht erfüllt erklärt und lehne jegliche Zahlung – auch anteilig – ab. ⸻ Ergänzende Information zur rechtlichen Einschätzung: Laut den Lieferbedingungen des Händlers (Standardzustellung): •Das Paket wird einen Werktag vor dem Wunschtermin an den Versanddienst übergeben. ... Ein Widerruf wurde nicht geltend gemacht, da es sich um verderbliche Ware handelt – mir ist bewusst, dass kein Widerrufsrecht besteht.