Der Verkäufer verpflichtet sich, auf dem Hausgrundstück im eigenen Namen und für eigene Rechnung ein Einfamilienhaus mit PKW-Stellplatz gemäß den Bauplänen und der Baubeschreibung zu errichten und das Einfamilienhaus bis zum =Datum= (mit Ausnahme der Eigenleistungen des Käufers) bezugsfertig herzustellen und das Bauvorhaben einschließlich der Außenanlagen unverzüglich danach vollständig fertig zu stellen. ... Der Käufer duldet einen solchen Überbau und verzichtet gegenüber dem Verkäufer und gegenüber dem jeweiligen Eigentümer der Nachbargrundstücke insoweit auf Ansprüche jeder Art, insbesondere auf Zahlung einer Geldrente oder auf Schadenersatz. 5. ... Der Kaufpreis ist - wenn die im nachstehenden Absatz genannten Voraussetzungen erfüllt sind - in folgenden Raten zur Zahlung fällig: a) nach Beginn der Erdarbeiten mit 30 %, b) nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten mit 28 %, c) nach Fertigstellung der Dachflächen und Dachrinnen und der Rohinstallation der Heizungsanlagen, der Sanitäranlagen und der Elektroanlagen mit 11,9 %, d) nach Fertigstellung des Fenstereinbaus, einschließlich Verglasung mit 7,0 %, e) nach Fertigstellung des Innenputzes, ausgenommen Beiputzarbeiten, des Estrichs und der Fassadenarbeiten mit 8,4 %, f) nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich und nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe mit 11,2 %, g) nach vollständiger Fertigstellung mit 3,5 %, jeweils innerhalb von 10 Tagen nach einer schriftlichen Mitteilung des Verkäufers oder des bauleitenden Architekten an den Käufer. 4.