Gültigkeit einer mündlichen Angebotsvereinbarung für den Umbau einer Grabstätte
vom 16.8.2025
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Die Frage ist: Muss der Rechnungsbetrag von 3430 € bezahlt werden oder genügt der telefonisch vereinbarte Angebotspreis 1400 €?