Vorkehrungen gegen mögliche Vereitelung eines Mahnverfahrens durch Schuldner
vom 11.8.2025
für 50 €
beantwortet von
MEIN HAUPTANLIEGEN Gemäß § 697 ZPO darf ich ein Mahnverfahren zu (einer) bestimmten Forderung(en) nur ein einziges Mal beantragen und möchte deshalb jeden möglichen Fehler dabei vermeiden. ... Indem mir der Bildungsträger bisher immer ordentlich ausgezahlt hatte, habe ich es nie nötig gehabt, diese Anwesenheitslisten z.B per Handy abzufotografieren und somit selber zu dokumentieren.