Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich habe mal deren Internetpräsenz überflogen. Zunächst ist da nur ein unverbindliches, kostenfrei zu nutzendes Kontaktformular für eine Anfrage. Darin sehe ich keine Willenserklärung.
Außerdem steht in deren AGB:
"3.1. Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages, der TOP FIN 7 Mann GmbH die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen."
Wenn Sie also selbst schreiben, dass es niemals einen Vermittlungsvertrag gegeben hat, dann sollten Sie diese Forderung schlicht zurückweisen, indem Sie denen nachweislich eine elektronische Nachricht schreiben. Mehr sehe ich hier nicht veranlasst. Wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, sollten Sie Widerspruch einlegen, so dass die Gegenseite dann Ihren Anspruch im gerichtlichen Verfahren begründen muss und man darauf erwidern kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
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