Hallo, wir sind gerade in Gesprächen mit einer Firma aus Island, es geht um den Abschluß eines Vertrages, der uns für eine gewisse Zeit die exklusiven Importrechte für Produkte dieser Firma zusichert. ... Wir würden als Importeur natürlich gerne deutsches Recht und Gerichtsstand Deutschland im Vertrag festlegen. ... Man muss dazu ergänzend anmerken, dass es um einen Vertrag zwischen zwei Firmen geht, die jeweils nur unter 10 Mitarbeiter haben und das erwartete Umsatzvolumen für die Produkte sicher unter 50.000 Euro jährlich liegen wird - eine Durchsetzung unserer Rechte müsste also mit angmessenen Mitteln möglich sein und sollte nicht ein Vielfaches eines erwarteten Jahresumatzes kosten - deshalb wäre es eben interessant, zumindest Stichpunktartig zu erfahren, WIE eine Durchsetzung unserer Rechts möglich wäre.