Frage zum Zahlungsverzug angesichts eines B2B-Rahmenvertrags
vom 15.4.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
. … NACH der Vergütung des Moduls durch das BAMF an den Auftraggeber wird das Honorar der Honorarkraft fällig, vorausgesetzt die Honorarkraft hat dem Auftraggeber das Honorar in Rechnung gestellt." ... Allerdings darf ich mir zuallererst bei der Behauptung, der Auftraggeber sei mir gegenüber in Zahlungsverzug geraten, unbedingt keinen Fehler leisten, wofür mich ausgerechnet das Wörtchen "nach" im obigen Passus des Dienstleistungsvertrags regelrecht irritiert. Einerseits habe wohl zwischen dem Bildungsträger und mir als Freiberufler ein Business-to-Business-Verhältnis bestanden, und hinzu kommt, AG Mannheim, Urt. v. 22.07.2015 - Az.: 10 C 169/15 zufolge, dass im B2B-Bereich eine AGB-Klausel mit 90-Tage-Zahlungsverzug unwirksam sei.