Streitwert bei einem Mehrparteienvergleich
vom 12.8.2025
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Einer der Anwälte möchte nun seine Abrechnung nach RVG auf den Wert aller in diesem Vergleich erledigten Verfahren sützen, also einen Gesamtstreitwert bilden. ... Mir leuchtet diese Berechnung nicht ein, da die Verfahren mieinander nichts zu tun haben und völlig unabhängig voneinander sind. Der Anwalt argumentiert mit einem Mehrwert, da der Vergleich nur so zustande gekommen ist.