Sehr geehrte(r) Anwältin/Anwalt, mein Anwalt, welcher mit meiner Vertretung im Rahmen meiner Scheidung und Folgesachen beauftragt war, teilte mir schriftlich mit, dass mein Exmann (ebenfalls Anwalt) ihn angerufen hat und ihm mitgeteilt hat, dass ein gerichtlicher Vergleich, in dem wechselseitig auf Versorgungsausgleich, auf Zugewinn und nachehelichen Unterhalt verzichtet werden soll, abgeschlossen werden soll. ... Daraufhin hat mein Anwalt am Folgetag ein Schreiben mit entsprechender Vereinbarung, welche ganze sechs Sätze umfasst, und der Bitte einer baldigen Anberaumen eines Termins an das Gericht verschickt. ... Weiterhin ist für mich fraglich ob mein Exmann meinen Anwalt nicht mit der Beratung und Erstellung der Vereinbarung beauftragt hat, da er um die Hilfe meines Anwaltes gebeten hat.