Nun möchte ich meinem Partner seine Hälfte abkaufen und musste vom Notar auf meine Voranfrage hin erfahren, dass die unentgeltliche Überlassung der Wohnung nichtig ist, also keine Aussenwirkung entfalte. ... Anschließend kaufe ich ihm das Appartment ab zum Preis von 24.000,- zzgl. ... Aus unserer Sicht ist es fair, denn es war nicht beabsichtigt, dass ich meinem Partner die Wohnung unentgeltlich überlasse.