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Ehepaar kauft eine Immobilie, einer bezahlt, fällt Schenkungssteuer für den anderen an?

| 15. Mai 2024 19:02 |
Preis: 75,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Hallo, meine Frau und ich planen ein Haus zu kaufen und nach dem Kauf (nach ca. 3 Monaten) dort einzuziehen, das Haus wird damit unsere Ehewohnung werden. Jeder soll zu 50% Eigentümer sein.
Aber: Bezahlen werde ich alleine, der Kaufpreis beträgt 1.300.000€.
Frage: Muss meine Frau einen Schenkungssteuerbescheid befürchten?
(Ich schenke ihr ja eigentlich 650.000€, allerdings soll eine gemeinsame Ehewohnung bei einer Schenkung von Schenkungssteuer befreit sein, andererseits ist das Haus zum Kaufdatum noch keine Ehewohnung)
Danke für Ihre Antwort,
mfg Hans

15. Mai 2024 | 21:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG bleiben steuerfrei:

Zitat:
Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück im Sinne des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Bewertungsgesetzes verschafft, soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (Familienheim), oder den anderen Ehegatten von eingegangenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder der Herstellung des Familienheims freistellt.


Dass das Hausgrundstück im Zeitpunkt des Kaufs noch kein Familienheim ist, ist dabei unerheblich.
Es muss für die Variante der Anschaffung oder Herstellung des Familienheims mit Mitteln des zuwendenden Ehegatten (R E 13.3 IV Nr. 3 ErbStR) auf die geplante Nutzung der Wohnung als Familienheim und die anschließende unverzügliche Nutzung abgestellt werden. (vgl. Meincke/Hannes/Holtz, 18. Aufl. 2021, ErbStG § 13 Rn. 26).

Nach R E 13.3 Abs. 1, 4 Nr. 2 der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (Lebzeitige Zuwendungen im Zusammenhang mit einem Familienheim) sind die Zuwendungen im Zusammenhang mit einem Familienheim im Falle des Kaufs oder der Herstellung aus den Mitteln eines Ehegatten unter Einräumung einer Miteigentümerstellung des anderen Ehegatten von der Schenkungsteuer befreit.

Der Erwerb des Miteigentums an dem gemeinsamen Familienheim ist für Ihre Ehefrau in deisem Fall also steuerfrei.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

Bewertung des Fragestellers 17. Mai 2024 | 19:19

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