Einbürgerung und frühere Namensänderung
vom 25.6.2025
für 39 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hagen Riemann / Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin thailändischer Staatsangehöriger mit einer gültigen Niederlassungserlaubnis in Deutschland und beabsichtige, demnächst einen Antrag auf Einbürgerung in der Stadt München zu stellen. ... Das Problem: Bei früheren Anträgen in Deutschland (z. ... Rücknahme der Niederlassungserlaubnis), sobald ich diese beim Einbürgerungsantrag offenlege?