Familienzusammenführung (Absehen vom Erfordernis des nationalen Visums)
vom 2.5.2024
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Meine Frau, eine Zahnärztin und türkische Staatsbürgerin aus der Türkei, erhielt am 25.01.2024 ein Schengen-Visum für berufliche Zwecke, um eine Messe in Deutschland zu besuchen, was sie auch tat. ... Da es sich um ein Multiple-Visum handelt, war sie erneut aus beruflichen Gründen in Deutschland. ... Inzwischen haben wir in Deutschland bereits die Ehe geschlossen.