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Änderung des Familiennamens russischer Ehefrau nach Heirat mit deutschem in Dänemark

14. November 2018 09:29 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie kann meine russische Ehefrau nach unserer Heirat in Dänemark ihren Nachnamen in Deutschland ändern?

Die Namensänderung kann entweder direkt bei der russischen Botschaft in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Namensänderungsbehörde beantragt werden. Bei der russischen Botschaft sind der Reisepass der Ehefrau, ihre Geburtsurkunde und die dänische Eheurkunde einzureichen. Das Verfahren dort dauert 6-12 Monate und kostet 85 Euro. Anschließend erhält die Ehefrau eine Bescheinigung über die Namensänderung und muss ihre russischen Dokumente zur Änderung einreichen, was nochmal mehrere Monate dauert. Alternativ und schneller geht es bei der deutschen Namensänderungsbehörde.

Hallo,

ich (deutscher Staatsbürger) habe vor einem Jahr meine heutige Ehefrau (russische Staatsbürgerin) in Dänemark geheiratet. Mit der dänischen Eheurkunde haben wir uns problemlos beim deutschen Einwohnermeldeamt als "verheiratet" ein- bzw. umtragen lassen können. Meine Frau hat daraufhin von der deutschen Ausländerbehörde auch unkompliziert eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre erhalten. Wir leben zusammen in Deutschland.

Der Form halber wollten wir die Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen, denn meine Frau möchte ihren Nachnamen ändern und meinen Namen annehmen. Das ging in Dänemark nicht und wir "glauben" (sind und mittlerweile aber garnicht mehr so sicher), dass man dazu eine deutsche Eheurkunde benötigt. Die deutsche Standesbeamtin sagte uns zumindest "ja, das machen wir dann wenn die Urkunde da ist".

Leider gestaltet sich die Nachbeurkundung sehr schwierig - nicht wegen inhaltlicher Probleme sondern lediglich weil die Fachaufsicht der Standesämter im Landkreis (die dies wohl bearbeiten muss) völlig überbelastet ist und nach eigener Aussage keine Zeit für unseren Fall hat - seit einem halben Jahr.

Auch wenn wir nun der Form halber die deutsche Urkunde haben möchten, fragen wir uns mittlerweile jedoch:

Ist das denn eigentlich wirklich überhaupt nötig, eine *deutsche* Eheurkunde zu bekommen damit meine *russische* Frau (die mit mir in Deutschland lebt) ihren Namen ändern kann - schließlich muss sie das ja vermutlich sowieso bei der russischen Botschaft in Deutschland tun (denn sie hat ja einen russischen und keinen deutschen Pass), und vielleicht genügt dort ja dann sogar die dänische Urkunde?

Ich gehe davon aus, dass die russische Botschaft ihr dann einen neuen Pass ausstellt? Kann sie mit diesem dann wieder zum deutschen Standesamt gehen (die ihr ja eine neue Aufenthaltserlaubnis mit geändertem Namen ausstellen müsste)? Ebenso müsste sie ihren Namen dann ja beim Einwohnermeldeamt ändern lassen.

Welche Schritte sind also zwingend nötig, damit meine russische Ehefrau ihren Nachnamen ändern kann?

14. November 2018 | 11:36

Antwort

von


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Postfach 170109
40082 Düsseldorf
Tel: 01783172971
Web: https://kanzlei-beresan.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sofern die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens nicht bei der Eheschließung erfolgt, sondern später abgegeben wird, muss sie gemäß § 1355 Absatz 3 Satz 2 BGB öffentlich beglaubigt werden. Wenn Sie also in Dänemark keinen Ehenamen bestimmt haben, dann können Sie dies nachträglich in Deutschland tun.

Die Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland verlangt zur Namensänderung grundsätzlich ebenfalls eine Bescheinigung über Namensänderung, Bescheinigung über Eheschließung oder Eheurkunde, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden ist. In dem Fall, dass diese Dokumente nicht von einer deutschen Behörde ausgestellt werden können, kann die Namensänderung allerdings unmittelbar bei der russischen Botschaft beantragt werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

- Reisepass Ihrer Ehefrau (Kopie der 1. Seite und des Aufenthaltstitels)
- Geburtsurkunde Ihrer Ehefrau
- Ihre (dänische) Eheurkunde.

Die Bearbeitungskosten der russischen Botschaft betragen 85 Euro und werden nach der Prüfung Ihres Antrags fällig. Nach der Antragsstellung werden die Personalien Ihrer Ehefrau mit den Informationen der Behörden in der Russischen Föderation verglichen. Diese Prüfung dauert in der Regel 6 bis 12 Monate. Anschließend erhält Ihre Frau von der russischen Botschaft eine Ladung zur Namensänderung. Ihr wird dann von der Botschaft eine Bescheinigung über die Namensänderung ausgestellt. Gleichzeitig müssen alle russischen Dokumente Ihrer Ehefrau (insbesondere der Reisepass) in der Botschaft abgegeben und in die Russische Föderation zur Änderung gesendet werden, was wiederum einen Zeitraum von mehreren Monaten in Anspruch nehmen wird.

Zu weitergehenden Informationen verweise ich auf die Internetseite der Botschaft der Russischen Föderation: https://russische-botschaft.ru/de/.

Aus zeitlichen Gründen erscheint mir eine Namensänderung bei der örtlich zuständigen Namensänderungsbehörde zweckmäßiger. Soweit seitens der Behörde nach Ablauf von 6 Monaten keine Antwort erfolgt, kann eine Untätigkeitsklage, gerichtet auf eine behördliche Entscheidung innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Leon Beresan





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