Muß dazusagen, dass ich seit meinem 14. lebensjahr regelmäßig cannabis konsumiere und definitiv davon abhängig bin. das ist der hauptgrund warum ich mit dem gesetz in konflikt gekommen bin. auf jeden fall habe ich meine haftstrafe pünktlich angetreten und diese bis ENDE gesessen habe als erstverbüsser und selbststeller. sofort wurde mir der bescheid der ausländerbehörde übermittelt "ich werde ausgewiesen und muss das land verlassen", obwohl ich quasi deutscher bin, nur auf dem papier nicht. dagegen habe ich dann klage beim verwaltungsgericht erhoben und sozusagen gegen die landeshauptstadt münchen geklagt. es wurde mündlich am verhandlungstag eine vereinbarung ohne mein anwesen getroffen, mir nach haftentlassung eine duldung für drei jahre zu geben, und erst nach einem positiven haartest drogentest) mir erst die befristete aufenthaltserlaubnis zu geben. bin am 24.08.07 entlassen worden und seit dem jedes jahr zur ausländerbehörde gegangen um verlängerung der duldung. da ich wie gesagt cannabis konsumiere und davon abhängig bin, hat mich die polizei heute (13.08.10) mit 1,5gramm mariuana erwischt. und meine frage jetzt, ich geh davon aus, dass dies eingestellt wird vor gericht mit einer geringen geldstrafe, aber was macht die ausländerbehörde jetzt?? ... da die frist von 3 jahren nach haftentlassung abgelaufen ist und jetzt entschieden werden muß ob der erteilung einer neuen aufenthaltserlaubnis etwas im wege steht. zu finden wird der fast tägliche konsum in den haaren (in letzter zeit nicht mehr so oft, da ich mich bemühe davon wegzukommen und es auch von mir aus möchte). werde ich jetzt ausgewiesen wegen dem dann positiven haartest und der straftat (heute) wegen 1,5g mariuana?