Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ich bin seit 2008 in Deutschland als Student habe aber mein Studium nicht abgeschlossen und habe am 17.11.2017 verlängerungsantrag für meine Aufenthalt beantragt und habe eine ficktionbescheinigubg bekommen bis Ende April 30.04.2018, am 16.01.2018 habe ich meine Asylbeantragt und habe eine bescheid am 27.02.2018 dass ich mit dem Bescheid zur Ausländer Behörde gehen damit ich Aufenthaltgestattung bekomme am 06.02.2018 leider würde meine verlängerunsantrag abgesagt und ich würde zum freiwillige Ausreise gefördert mit dem Frist Termin 16.03.2018 , dann bin mit dem Bescheid vom Band am 28.02.2018 zum Ausländerbehorde gegangen und die Aufenthaltgestattung bekommen, danach Ende Mai habe ich flüchtling Anerkennung und dann 3 jahre bekommen, danach habe ich Einbürgerungs beantragt und die haben mir gesagt die zeit wird gerechnet und alles gut mein Unterlagen waren gut und ich habe nur auf das bescheid gewartet, heute die rufen mich an und sagen da ich dann am 14,03.2018 Asyl Aufentahlt habe und meine Alte antrag in Ausländerbehörde Abgelent ist dann die jahre vorher werden nicht gerechnet. und ich muss noch 6 Jahre jetzt warten. ich möchte fragen ob ich noch die chance habe und ob meine Zeit vorher echt nicht gerechnet wird.