Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gem. § 4 Abs. 3 StAG heißt es,
Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.
Insofern sind Ihre Informationen im Hinblick auf den 8-jährigen Voraufenthalt richtig. Es speilt allerdings keine Rolle, ob Sie seit gestern oder seit 10 Jahren im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind. Es kommt nur darauf an, ob Sie zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz sind. Da Sie erst seit Februar 2016 in Deutschland leben, sind die 8 Jahre nicht erfüllt. Wie es bei der Mutter aussieht, kann ich mangels Angabe hierzu nichts sagen.
Sollten Sie sich allerdings einbürgern lassen, können Sie gleichzeitig auch Ihr Kind einbürgern. Der Voraufenthalt des Kindes im Bundesgebiet spielt nur dahingehend eine Rolle, dass das Kind zum Zeitpunkt der Einbürgerung das halbe Leben im Bundesgebiet verbracht haben muss.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
15.01.2022
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00:10
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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