Ebay bricht verkauftes Angebot nachträglich ab: weiterhin gültiger Kaufvertrag?
vom 2.7.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Ebay-Angeboten verstoße (jedoch nicht gegen geltendes deutsches Recht). Einzige Wortlaute von Ebay: "Der Kauf wurde wegen eines Grundsatzverstoßes abgebrochen. ... Aus der Ebay-AGB §1: "Über den eBay-Marktplatz können von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften („Nutzer") in Verkaufsangeboten („Angebot(e)"), Waren und Leistungen aller Art („Artikel") angeboten (in dieser Eigenschaft „Verkäufer") und erworben (in dieser Eigenschaft „Käufer") und sonstige Inhalte veröffentlicht werden, sofern deren Angebot, Erwerb oder Veröffentlichung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern des eBay-Marktplatzes geschlossenen Verträge."