Sehr geehrter Fragesteller,
nein, hierbei sehe ich keine Probleme, sofern Sie die Marke nicht verändern oder unter Ihrer eigenen oder anderen Marke verkaufen. Das gleiche gilt, wenn Sie schlicht keine Marke mehr angeben können. Das ist daher kein Problem.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
07.09.2021
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12:58
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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