Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach Ihren Angaben haben Sie einen Vertrag mit einem anderen Händler abgeschlossen, der dann zur Erfüllung dieses Vertrages bei einem weiteren Händler den selben Artikel bestellt hat, um ihn an Sie liefern zu lassen.
Sie haben somit keine Willenserklärung abgegeben mit der Sie einen Kaufvertrag mit diesem Händler geschlossen haben, der sich nun an Sie wendet.
Ich würde Ihnen deshalb empfehlen eine Strafanzeige gegen Ihren Vertragspartner zu erstatten und gegenüber dem Händler, der Sie jetzt angeschrieben hat den Sachverhalt mitzuteilen und ebenfalls mitzuteilen, dass Sie ihm gegenüber keinerlei Erklärung abgegeben haben und zu ihm deshalb keine Vertragsbeziehung besteht.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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