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Onlinekauf Verkaufsrecht Käuferrecht

| 22. Mai 2022 05:23 |
Preis: 30,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Im Januar habe ich auf EBay eine Bohrmaschine für 63,07 Euro gekauft und per PayPal bezahlt.

Das Gerät wurde mir gleich drei Tage später zugestellt und alles war super.

Ich wollte dem Verkäufer eine positive Bewertung geben doch der Account war verschwunden.

Die komplette Transaktion ist aus eBay verschwunden, die unten angegebene Bestellnummer ist von der Transaktion bei PayPal.

Nun, ein knappes halbes Jahr später bekomme ich eine Rechnung einer mir unbekannten Firma die von mir 115,94 Euro fordert.

In dem beigefügten Brief steht, ein Betrüger hätte seinerzeit deren Kundendaten missbraucht, wodurch Bestellungen in deren Onlineshop ausgelöst wurden die sie, wie in meinem Fall, auch ausgeführt hätten.
Um deren Waren zu verkaufen und sie hätten diese Ware an mich versendet.

Bin ich nun haftbar dafür dass diese Firma gehackt wurde und muss ich nun für diesen Artikel nochmals bezahlen oder liegt es nicht in der Verantwortung des Verkäufers, sich eben nicht hacken und auf diese Weise missbrauchen zu lassen?

Danke schön für eine kurze, klare Antwort.

22. Mai 2022 | 07:46

Antwort

von


(2239)
Wichlinghauser Markt 5
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Nach Ihren Angaben haben Sie einen Vertrag mit einem anderen Händler abgeschlossen, der dann zur Erfüllung dieses Vertrages bei einem weiteren Händler den selben Artikel bestellt hat, um ihn an Sie liefern zu lassen.

Sie haben somit keine Willenserklärung abgegeben mit der Sie einen Kaufvertrag mit diesem Händler geschlossen haben, der sich nun an Sie wendet.

Ich würde Ihnen deshalb empfehlen eine Strafanzeige gegen Ihren Vertragspartner zu erstatten und gegenüber dem Händler, der Sie jetzt angeschrieben hat den Sachverhalt mitzuteilen und ebenfalls mitzuteilen, dass Sie ihm gegenüber keinerlei Erklärung abgegeben haben und zu ihm deshalb keine Vertragsbeziehung besteht.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Bewertung des Fragestellers 22. Mai 2022 | 10:08

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Mai 2022
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