Ich habe auf Ebay K etwas von einem Privaten Händler gekauft. Wert der Ware 250€. Versand wurde es in einem Maxibrief (über DHL). Bei der Ankunft war das der Maxibrief verschlossen aber es war kein Inhalt darin. Der Verkäufer beteuert alles in den Brief getan zu haben. Der Brief wurde augenscheinlich aufgerissen und wieder verschlossen. Was kann ich tun? Strafanzeige (mit Erfolg)? Über die DHL Versicherung etwas versuchen? Oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
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So etwas ist natürlich sehr ärgerlich. Entscheidend ist in ihrer Sache letztlich, ob es sich um einen privaten Verkäufer oder um einen gewerblichen Verkäufer handelte. Anhand ihrer Schilderungen gehe ich allerdings davon aus, dass es sich wohl um einen privaten Verkäufer gehandelt hat. Ein solcher wird bei einem privaten Versendungskauf von seiner Verpflichtung zur Übergabe der Ware frei, sobald er den Artikel an das Speditionsunternehmen übergeben hat (§ 447 BGB). Ab diesem Zeitpunkt haftet das Transportunternehmen, also hier die DHL. Sofern es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, wird dieser von der Haftung nicht so schnell befreit. Der gewerbliche Verkäufer trägt auch das Transportrisiko (§ 474 BGB). .
In Ihrem Falle kommen also lediglich Ansprüche gegen das Postunternehmen in Frage. Leider muss ich Ihnen sagen, dass die Durchsetzung solcher Ansprüche in der Praxis sehr schwierig und leider mit vielen Beweisschwierigkeiten verbunden ist. Als ersten Schritt empfehle ich Ihnen aber trotzdem, sich mit der ihnen zugrunde liegenden Sendungsnummer an das Postunternehmen zuwenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen zumindest etwas weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin