Verjährung nach § 212 BGB – Einschätzung zu einer E-Mail als Anerkenntnis
vom 10.6.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Zusan Asefi / München
Im Jahr 2020 wurde das Fahrzeug eines Geschädigten beschädigt, während einer Fahrerflucht vor der Polizei. Das Fahrzeug des Geschädigten erlitt Totalschaden. ... Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin unsicher, ob ich dennoch ein eine Klage riskieren soll.