Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Folgende Situation: Familie mit 3 Kinder, 2 Schwestern und 1 Bruder Der Vater ist am 17.05.2022 verstorben, die Mutter am 05.07.2024. ... Zum Tod der Mutter: Wenn ich es richtig verstanden habe, war die Verteilung der 60000,00 € als Erbteil (je 1/3) zwar richtig, aber nicht nach dem § 2050 BGB (Ausgleichungspflicht der Abkömmlinge). ... Den aktuellen Stand und ob in den 60000,00 € Restvermögen alle Werte enthalten sind, die die Mutter vom Vater geerbt hat, ist nicht bekannt, weil der Bruder die Kontovollmacht hatte und wie schon zu Lebzeiten üblich, keine Auskunft gibt.