Wohneigentum
vom 3.10.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Grundstück und Haus sind aber nur auf mich eingetragen. ... Haus und Grundstück auf uns beide eintragen lassen hinsichtlich der Erbschaftssteuer und der Nutzung der Immobilie.