Erbausschlagungsfrist
vom 23.6.2024
für 70 €
beantwortet von
In einem Erbvertrag, den meine Mutter mit dem Sohn Peter zusammen unterzeichnet hat, bestimmt meine Mutter die Sohne Peter und Martin als ihre Erben. ... Meinem Bruder Martin ist der Inhalt des Erbvertrages bekannt, wenngleich er ihn nicht unterschrieben hat. Das Nachlassgericht hat sich bislang nicht bei Bruder Martin (und auch nicht bei den übrigen Geschwistern) gemeldet.