Sehr geehrte Damen und Herren, ich Frage bezüglich meiner Mutter um Rat .Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:Von meiner Mutter ist der Mann verstorben, haben beide zusammen in einer Wohnung gelebt .Mit primär seiner Einrichtung.Meine Mutter lebt nun seit Februar diesen Jahres bei mir ,da Sie das Erbe ausgeschlagen hat und der Rest der Familie auch (hohe Verschuldung).Nun ist es so das Sie die Wohnung behalten muss ,da Sie ansonsten Obdachlos wäre.Vorher standen beide im Mietvertrag und der Vermieter hat ihr gesagt das der Mietvertrag nun über Sie allein weiterläuft.Das Nachlassgericht antwortet leider auf keine ihrer Fragen.Wer bestellt einen Nachlasspfleger ?... Zudem löse ich meine Wohnung selbst auf und kann Sie nicht weiter beherbergen.Auf den Punkt gebracht möchten wir gerne wissen ob meine Mutter in die Wohnung darf und wie Sie sich verhalten muss während des Nachlassverfahrens, ohne das Erbe anzutreten.An wehn muss man sich wenden, um einen Nachlasspfleger zu bekommen ?.Wir warten bereits 4 1/2 Monate auf eine Nachricht vom Amtsgericht,wir wissen jedoch auch nicht wie lange es normalerweise dauert.Weil man von ihm wahrscheinlich nur das OK bekommen kann die Möbel zu räumen.Mietvertraglich gibt es noch das Problem das Sie zurzeit keine Verfügung über die Mietzahlung hat und nicht mehr über das Konto ihres Mannes verfügen kann .Die Bank gibt nur Zugang mit Erbschein.Die Miete wird vom Konto des Mannes gezahlt und das kann zurzeit nicht ohne Erbschein geändert werden lt.Bank (Dauerauftrag ).Sie möchte aber ja auch nicht doppelt Miete bezahlen, wie kann man die Mietzahlung umändern?.