Sehr geehrte Fragestellerin,
ich verstehe Ihre Situation und die Notwendigkeit, die Kontoauszüge Ihres verstorbenen Vaters für steuerliche Zwecke und zur Klärung der Erbmasse einzusehen.
Nach deutschem Erbrecht haben Sie als Miterbe grundsätzlich das Recht auf Auskunft über den Nachlass, was auch das Recht auf Einsicht in relevante Unterlagen wie Kontoauszüge umfasst. Dies wird im Kontext der Erbengemeinschaft und der Nachlassverwaltung relevant.
1.
Da die Erbengemeinschaft bereits aufgelöst und das Konto gelöscht wurde, könnte es komplizierter sein, die Kontoauszüge direkt von der Bank zu erhalten.
Normalerweise ist die Bank verpflichtet, Auskünfte nur an den Kontoinhaber oder einen entsprechend Bevollmächtigten zu erteilen. In Ihrem Fall könnte die Bank eine Vollmacht oder einen Erbnachweis verlangen, um Ihnen die Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen.
2.
Da Ihre jüngste Tochter eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte, könnte sie möglicherweise in der Lage sein, die Kontoauszüge bei der Bank anzufordern, sofern die Vollmacht dies abdeckt.
Alternativ könnten Sie versuchen, die Kontoauszüge über den Testamentsvollstrecker oder die Person, die die Vollmacht hatte, zu erhalten.
3.
Falls die Bank sich weiterhin weigert, die Auszüge herauszugeben, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Es wäre ratsam, alle verfügbaren Dokumente und Informationen zusammenzutragen, um Ihre Position zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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