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Berechtigung für Kontoauszüge

20. Juni 2025 14:03 |
Preis: 54,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
mein Vater ist am 3.11.2023 verstorben. Wir waren eine Erbengemeinschaft von 5 Personen.
(50% ich, je 1/8 meine 3 Kinder und die Lebensgefährtin)

Meine jüngste Tochter hatte für die Bank eine Verfügung bis über den Tod hinaus.
Mein Vater hat das Testament und die Vollmacht ( die vorher auf mich ausgestellt war) am 9.6.2022 abgeschlossen , weil ich vorübergehend
ab 7. März mit meinem Mann nach Spanien gezogen bin.

Ich muss jetzt fürs Finanzamt steuerlich für meinen Vater noch endgültige
Angaben machen.
Dies habe ich zum Anlass genommen, bei der Bank Kontoauszüge von 2022 und 2023 anzufordern.
Die Sachbearbeiterin meint, ich bräuchte dazu eine Bevollmächtigung.

Die Erbengemeinschaft ist aufgehoben und alles ausbezahlt. Das Konto ist gelöscht.

Soweit mir bekannt, darf jeder Erbe unabhängig von den anderen nach der Beendigung der Erbengemeinschaft Kontoauszüge anfordern.

Tatsächlich habe ich großes Interesse die Kontoauszüge zu erhalten, da ich stark damit rechne, dass in dieser Zeit Gelder abgegeben wurden, die in der Erbmasse fehlen. Meine älteste Tochter und ich wurden aus allem außen vor gehalten.
Mein Vater hat akribisch alle Unterlagen, egal welcher Art über viele Jahre abgeheftet. Nach seinem Tod habe ich nur das Testament und ein paar lose Papiere gefunden. Auch ist mir unbekannt, wer oder wo er seine Einkommenssteuer bearbeiten lies.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Böhner-Lenke

20. Juni 2025 | 14:31

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

ich verstehe Ihre Situation und die Notwendigkeit, die Kontoauszüge Ihres verstorbenen Vaters für steuerliche Zwecke und zur Klärung der Erbmasse einzusehen.

Nach deutschem Erbrecht haben Sie als Miterbe grundsätzlich das Recht auf Auskunft über den Nachlass, was auch das Recht auf Einsicht in relevante Unterlagen wie Kontoauszüge umfasst. Dies wird im Kontext der Erbengemeinschaft und der Nachlassverwaltung relevant.


1.

Da die Erbengemeinschaft bereits aufgelöst und das Konto gelöscht wurde, könnte es komplizierter sein, die Kontoauszüge direkt von der Bank zu erhalten.

Normalerweise ist die Bank verpflichtet, Auskünfte nur an den Kontoinhaber oder einen entsprechend Bevollmächtigten zu erteilen. In Ihrem Fall könnte die Bank eine Vollmacht oder einen Erbnachweis verlangen, um Ihnen die Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen.


2.

Da Ihre jüngste Tochter eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte, könnte sie möglicherweise in der Lage sein, die Kontoauszüge bei der Bank anzufordern, sofern die Vollmacht dies abdeckt.

Alternativ könnten Sie versuchen, die Kontoauszüge über den Testamentsvollstrecker oder die Person, die die Vollmacht hatte, zu erhalten.


3.

Falls die Bank sich weiterhin weigert, die Auszüge herauszugeben, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Es wäre ratsam, alle verfügbaren Dokumente und Informationen zusammenzutragen, um Ihre Position zu stärken.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt




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