Guten Tag, ich habe Fragen zu meinem Arbeitsvertrag, da mir die Umsetzung nicht schlüssig ist. 1. §2.2. Tätigkeit: Der Arbeitgeber behält sich vor, die Arbeitnehmerin entsprechend ihrer Leistung und Fähigkeiten mit einer anderen im Interesse des Arbeitgebers liegenden gleichwertigen Arbieten zu betrauen und sie dafür ggf. auch an einem anderen Ort einzusehen. Macht er hiervon Gebrauch, so ist die bisherige Vergütung weiter zu zahlen. => bei einer langjährigen Tätigkeit im HO , kann dann der MA einfach in ein Büro beordert werden und wenn ja mit welchem akzeptablen Fahrtweg ist dies verbunden => Hat der MA im Salesbereich einen bestimmten Umsatz, damit verbunden ein bestimmtes Gewinnziel und daraus resultierend eine bestimmte Provision, heißt dies dann bei Änderung der Tätigkeit, dass der MA mindestens die Provision gezahlt bekommen muss, wie in der vorherigen Tätigkeit?