Arbeitszeit bei Krankheit, Urlaub und Garantie in der Zeitarbeit
vom 8.8.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nehme ich Urlaub, bin ich krank oder ein Dienst wird storniert durch den Auftraggeber (Garantiezeit) wird dies mit je 7h berücksichtigt entsprechend der 35h Woche. ... Nun habe ich von einem Kollegen einer anderen Leiharbeitsfirma erfahren das für Urlaub und Krankheit (Garantiezeit wusste er nicht) nicht die 7h lt.